Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 02.01.2010

1) Geltung der AGB
Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Der Bestellung und dem Vertragsverhältniss liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde. Sie werden mit der Auftragsbestätigung Vertragsinhalt. Es gelten ausdrücklich unsere AGB. Die (etwaigen) AGB unserer Vertragspartner gelten nicht. Gegenüber Kaufleuten gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen der Parteien, ohne daß es eines erneuten Hinweises auf unsere AGB bedarf.
2) Informationen
Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3) Haftung
Der Vertreter ist nicht berechtigt, dem Kunden mündliche oder schriftliche Zusagen zu machen, insbesondere unsere AGB abzuändern.
Deswegen können vom Vertrag oder AGB abweichende Vereinbarungen nur Vertragsbestandteil werden, wenn sie in unserer Auftragsannahme ausdrücklich akzeptiert und aufgenommen sind. Änderungsvorschläge sind schriftlich festzuhalten und unserem Vertreter mit dem Angebot mitzugeben.

Die Nutzung des MoveMe erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.
Für Fahrfehler, falsche Inbetriebnahme oder nicht sachgemäße Nutzung übernehmen wir grundsätzlich keine Haftung.
4) Änderungsvorbehalt
Kann die Kaufsache nicht in dem bei Vertragsabschluß angebotenen technischen Zustand geliefert werden, weil nach Abschluß des Kaufvertrages aufgrund von Gesetzen, Verordnungen oder einer Änderung der Auslegung über die allgemein anerkannten Regeln der Technik technische Verbesserungen vorgenommen werden, so sind wir berechtigt, die verbesserte Version der Kaufsache zu liefern.
5) Preis, Preiserhöhungsklausel, Zahlungsmodalität, Rücktritt des Verkäufers, Aufrechnungsverbot
Die Preise gelten vom Tag des Vertragsabschlusses an vier Monate. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten ist der Verkäufer berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung, Herstellung, Lieferung o.ä. eingetretene Kostensteigerungen einschließlich der durch Gesetzänderung bedingten (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer) durch Preiserhöhung in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben. Gegenüber Kaufleuten sind wir hierzu auch bei kürzeren Lieferungsfristen berechtigt.
Lieferung erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Kunden. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Verpackung, Montage, Überwachung und Inbetriebnahme des Kaufgegenstandes ist im Preis nicht enthalten.
Falls nicht anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, ist der Kaufpreis ohne Skontoabzug fällig und in der Weise zu zahlen, dass dwir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückhaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgstellt sind.
Werden diese Vereinbarungen nicht eingehalten, so erklärt sich der Kunde bereit, hierfür dem Verkäufer eine Unkostenpauschale in Höhe von 15% des Kaufpreises zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Verkäufer ist gem. §455 BGB berechtigt, bei Verzug des Kunden ohne weitere Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen/Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6) Leistungsfrist, Rücktrittsrecht
Die Lieferfrist beginnt ab zwei Wochen nach Vertragsabschluß zu laufen. Nach Überschreitung dieser Frist kann der Kunde den Verkäufer schriftlich, ein Kaufmann nur per eingeschriebenem Brief, auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Nachfristen, die dem Verkäufer gesetzt werden, dürfen 25% der Zeit, die für die Abwicklung des Kaufvertrages vereinbart sind, nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unterschreiten. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug, wenn nicht innerhalb der Nachfrist geliefert wird.
Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, werden nach Anzeige unserer Versandbereitschaft angemessene Lagerkosten berechnet. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen versicherbare Risiken versichert. Sollte der Verkäufer durch von ihm nicht verschuldete Umstände von seinem Vorlieferanten nicht beliefert werden, obwohl er rechtzeitig ein ausreichendes Deckungsverhältnis abgeschlossen hat, sind der Verkäufer und der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik oder Rohstofferschöpfung berechtigen den Verkäufer zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Vertrag.
7) Gewährleistung, Leistungsstörung
Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach der Übergabe schriftlich zu rügen, andernfalls verliert er seine diesbezüglichen Gewährleistungsansprüche. Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb von sechs Monaten nach Ablieferung der Kaufsache schriftlich nach deren Entdeckung zu rügen; andernfalls verliert er seine Gewährleistungsansprüche. Ein Kaufmann hat nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablieferung schriftlich zu rügen. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht.
Ist die Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so ist der Verkäufer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Hierfür ist ihm eine angemessene Frist zu gewähren. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), oder Rück - gängigmachung des Vertrages (Wandlung), bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatz verlangen; Mangelfolgeschäden werden nicht ersetzt, wenn nicht die Zusicherung gerade gegen aufgetretene Folgeschäden schützen sollte. Das Recht des Kunden, im Fall des Leistungsverzuges des Verkäufers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung oder von ihm zu vertretender positiver Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluß Schadensersatz zu verlangen, wird auf die Fälle a) leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten sowie b) vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzungen durch einfache Erfüllungsgehilfen (nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte) beschränkt. In diesen Fällen ist die Haftung außerdem auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.
8) Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
b) Soweit unser Vertragspartner Kaufmann ist, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, soweit die aus der Veräußerung entstehende Forderung abtretbar ist. Der Vertragspartner tritt für diesen Fall schon bei Kaufvertragsschluß die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an uns ab.
Übersteigt der Wert des uns zur Sicherheit dienenden und unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstandes unsere Gesamtforderung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. Der Wert unserer Lieferung bestimmt sich nach unserem Lieferpreis einschließlich Mehrwertsteuer und ohne Skontoabzug. Die Veräußerungsbefugnis erlischt mit der Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder der Einleitung der Zwangsverwaltung. In diesen Fällen hat der Konkurs- oder Vergleichsverwalter auf unser Verlangen die abgetretene Forderung und deren Schuldner nebst Adresse bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.
Unternimmt der Kunde eine Verbindung bzw. Verarbeitung oder Bearbeitung unserer Lieferung gem. §950 BGB, so erfolgt diese Verarbeitung oder Bearbeitung für uns. Das Eigentum steht uns in der Höhe zu, die dem Verhältnis unserer Lieferung zu den anderen verbundenen Sachen entspricht. In Fällen einer Kollision dieser Klausel mit Klauseln der Lieferanten weiterer benutzter Einzelteile erfolgt die Bearbeitung oder Verarbeitung gemeinschaftlich für alle und richtet sich unser Anteil nach dem Verhältnis unserer Lieferung zu den übrigen.
Stellt der Kunde die Bezahlung des Kaufpreises ein, so sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware herauszuverlangen. Dies Verhalten gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
9) Abtretungsverbot
Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtungen des Käufers aus der zwischen uns bestehenden Geschäftsbeziehung sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
10) Vertraglich eingeräumtes Rücktrittsrecht des Kunden.
Wurde dem Kunden ein Rücktrittsrecht eingeräumt, so beträgt die Rücktrittsfrist 5 Werktage. die Frist beginnt mit dem Tag der Ablieferung zu laufen. Der Rücktritt ist auch nach einem zufälligen Untergang der empfangenen Sache (§350 BGB) ausgeschlossen; ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Rücktrittsberechtigung. Der Rücktritt ist uns schriftlich, von Kaufleuten per eingeschriebenem Brief, mitzuteilen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Der Rücktritt ist ohne Begründung möglich. Nach Ablauf der Frist erlischt das Rücktrittsrecht. Die Kosten des Transports und einer Versicherung trägt im Fall des Rücktritts der Kunde. Im Fall des Rücktritts ist der Verkäufer berechtigt, ohne weiteren Nachweis des Schadens eine Bearbeitungsgebühr bis zu 5% des Gesamtkaufpreises einschließlicher kostenpflichtiger Sonderwünsche oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Aufwands zu verlangen.
11) Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Castrop-Rauxel.
12) Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für alle aus den Geschäftsverbindungen herrührenden Ansprüchen Castrop-Rauxel, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13) Anwendbares Recht
Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen wird ausgeschlossen.

Sportlane GmbH

Von-Waldthausen-Str.61

D-44577 Castrop-Rauxel